Nein. Sprachvalidierer belegen keinen Platz im Articulate-360-Abo. Sie arbeiten in Review 360, und dafür genügt eine E-Mail-Adresse, wie bei jeder anderen Prüfrunde in Review 360 auch. Je nachdem, wie der Kurs freigegeben ist, kommt eine kostenlose Articulate ID dazu. Welche Rollen im Konto tatsächlich eine Lizenz belegen, steht unter Benutzerrollen in Articulate 360 verstehen.
Das ist der praktische Teil der Antwort: Wer eine Sprache beurteilen kann, muss dafür nicht mit dem Autorenwerkzeug umgehen können. Bei Kursen für Händler oder Landesgesellschaften sitzt diese Kompetenz häufig nicht in der Zentrale, sondern beim Vertrieb im Zielmarkt, und genau die Leute lassen sich so einbinden.
Was ein Sprachvalidierer im Kurs tut #
Der Validierer sieht die übersetzte Fassung im Zusammenhang des Kurses, nicht als Textliste. Er kann jeden Text ändern, sieht seine Änderung sofort in der Vorschau und kann Lektionen oder Folien als validiert kennzeichnen, damit dieselbe Stelle nicht zweimal geprüft wird. Seine Änderungen sind Vorschläge. Ob sie in den Kurs kommen, entscheidet der Autor.
So kommt der Validierer an den Kurs #
- Öffne den übersetzten Kurs und klicke oben rechts für die jeweilige Zielsprache auf Request Review.
- Folge dem gewohnten Ablauf für Prüfrunden in Review 360 und trage die E-Mail-Adressen ein.
- Die Validierer bekommen per E-Mail einen Link auf den übersetzten Kurs und arbeiten direkt darin.
Die Einladung läuft je Zielsprache getrennt. Die spanische Fassung geht also an andere Adressen als die französische, ohne dass jemand Zugriff auf beide braucht.
Vorschläge zurück in den Kurs holen #
In Rise 360 klickst du neben der Sprache auf die drei Punkte und wählst Import Suggestions.
In Storyline 360 liegt derselbe Schritt im Menü: Datei > Localization, dort die gewünschte Sprache ansteuern und Import Suggestions wählen. Für alle Sprachen gleichzeitig gibt es Import All Suggestions.
Ergebnis
Der Validierer braucht eine E-Mail-Adresse, der Autor braucht den Platz. Die Zahl der Prüfer und die Zahl der Sprachen treiben die Zahl der belegten Plätze also nicht in die Höhe.
Ob Prüfer auch an die Quelldatei dürfen, ist eine andere Frage und getrennt geregelt. Sie steht unter Können die Prüfer die Quelldateien bearbeiten?.