Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Welche Anforderungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 an digitale Lernangebote stellt – und wie Sie Ihre Trainings jetzt rechtskonform und inklusiv gestalten.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Online-Ticket kaufen, ein digitales Lernangebot nutzen oder einfach eine App bedienen und scheitern, weil Sie blind sind, schlecht hören oder motorisch eingeschränkt sind. Für viele Menschen mit Behinderungen ist das bittere Realität.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt genau hier an: Es stärkt das Recht auf Teilhabe und verpflichtet Unternehmen dazu, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.
Das BFSG ist nicht nur eine neue gesetzliche Vorgabe, es ist ein Meilenstein für mehr digitale Inklusion. Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die dagegen verstoßen, riskieren empfindliche Strafen.
Gleichzeitig entstehen durch das Gesetz klare, EU-weit einheitliche Standards. Barrierefreiheit wird damit verbindlich und zu einem echten Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die frühzeitig handeln.
Wichtig: Ab dem 28. Juni 2025 müssen u. a. E-Learning-Plattformen, digitale Lerninhalte und bestimmte Schulungsangebote den Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen. Dazu zählen u. a. technische Standards wie die WCAG 2.1 oder BITV 2.0.
Vielleicht fragen auch Sie sich aktuell:
Sind unsere digitalen Angebote barrierefrei? Entsprechen unsere Trainingsangebote den neuen Anforderungen?
Die ehrliche Antwort lautet in vielen Fällen: noch nicht, aber es ist auch noch nicht zu spät.
Statt den Kopf in den Sand zu stecken, lohnt es sich, die Herausforderung als Chance zu begreifen – für mehr Teilhabe, mehr Innovation und ein besseres Nutzererlebnis für alle.
Das Gesetz betrifft nicht nur Websites oder Onlineshops. Auch Ihre internen und externen Weiterbildungsangebote – ob digital, hybrid oder in Präsenz – müssen künftig barrierefrei gestaltet sein.
Digitale Lernangebote stehen besonders im Fokus des BFSG. Sie müssen künftig internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen. Das bedeutet konkret:
Auch Ihre eingesetzten Tools und Plattformen spielen eine Rolle. Achten Sie auf barrierefreie Learning Management Systeme (LMS) und Autorentools wie Articulate 360 oder die Learning Experience Platform hiveQ, die Accessibility-Funktionen unterstützen.
Interessant: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt für öffentliche Stellen, dient aber auch privaten Bildungsanbietern als verlässlicher Orientierungsrahmen. Die BITV basiert ebenfalls auf den WCAG. Wer sich daran hält, ist also gut aufgestellt.
Auch vor Ort muss Barrierefreiheit gewährleistet sein, etwa durch:
Ziel ist es, allen Teilnehmenden eine gleichwertige Lernumgebung zu bieten.
Hybride Formate kombinieren digitale und analoge Elemente – und stellen somit doppelte Anforderungen an Barrierefreiheit. Achten Sie auf:
Wichtig: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen, nicht jedoch bei digitalen Produkten. Wer also Lernplattformen, E-Books oder Apps bereitstellt, sollte sich gut vorbereiten.
Für detaillierte Informationen und praxisnahe Orientierung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offizielle Leitlinien veröffentlicht. Die Broschüre steht hier zum Download bereit (PDF) und auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Diese drei Schritte liefern eine erste Einschätzung. Für weiterführende Tests empfehlen sich ein Abgleich mit den WCAG 2.1 sowie Tests mit Nutzer*innen mit Einschränkungen.
Barrierefreiheit ist kein Randthema! Ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht. Unternehmen mit mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz müssen das BFSG zwingend umsetzen. Wer jetzt in barrierefreie Weiterbildung investiert, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern setzt ein klares Zeichen für Inklusion und Innovation und wird so auch als potentieller Arbeitgeber attraktiver.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet die Chance, Weiterbildung zukunftsfähig, zugänglich und inklusiv zu gestalten. Ob E-Learning, Präsenz oder hybride Formate, barrierefreie Trainings bringen Vorteile für alle Beteiligten: Lernende, Unternehmen und die Gesellschaft als Ganzes.
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit praxisnahem Experten-Know-how, verstehen Sie die Hintergründe und schaffen Sie eine Lernumgebung, in der alle teilhaben können.
Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.
Unsere Experten werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Demo-Termin zu vereinbaren.
Was Sie erwarten können:

