Setzen Sie Barrierefreiheit im LMS gezielt um

Inklusives Lernen: So setzen Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfolgreich um

Welche Anforderungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 an digitale Lernangebote stellt – und wie Sie Ihre Trainings jetzt rechtskonform und inklusiv gestalten.

Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Online-Ticket kaufen, ein digitales Lernangebot nutzen oder einfach eine App bedienen und scheitern, weil Sie blind sind, schlecht hören oder motorisch eingeschränkt sind. Für viele Menschen mit Behinderungen ist das bittere Realität.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt genau hier an: Es stärkt das Recht auf Teilhabe und verpflichtet Unternehmen dazu, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen.

Mehr als ein Gesetz: Warum das BFSG wichtig ist

Das BFSG ist nicht nur eine neue gesetzliche Vorgabe, es ist ein Meilenstein für mehr digitale Inklusion. Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die dagegen verstoßen, riskieren empfindliche Strafen.

Gleichzeitig entstehen durch das Gesetz klare, EU-weit einheitliche Standards. Barrierefreiheit wird damit verbindlich und zu einem echten Wettbewerbsvorteil für Unternehmen, die frühzeitig handeln.

Wichtig: Ab dem 28. Juni 2025 müssen u. a. E-Learning-Plattformen, digitale Lerninhalte und bestimmte Schulungsangebote den Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechen. Dazu zählen u. a. technische Standards wie die WCAG 2.1 oder BITV 2.0.

Die Realität: Viele digitale Angebote sind noch nicht barrierefrei

Vielleicht fragen auch Sie sich aktuell:

Sind unsere digitalen Angebote barrierefrei? Entsprechen unsere Trainingsangebote den neuen Anforderungen?

Die ehrliche Antwort lautet in vielen Fällen: noch nicht, aber es ist auch noch nicht zu spät.

Statt den Kopf in den Sand zu stecken, lohnt es sich, die Herausforderung als Chance zu begreifen – für mehr Teilhabe, mehr Innovation und ein besseres Nutzererlebnis für alle.

Was das BFSG für Trainings bedeutet

Das Gesetz betrifft nicht nur Websites oder Onlineshops. Auch Ihre internen und externen Weiterbildungsangebote – ob digital, hybrid oder in Präsenz – müssen künftig barrierefrei gestaltet sein.

1. Digitale Trainingsformate

Digitale Lernangebote stehen besonders im Fokus des BFSG. Sie müssen künftig internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen. Das bedeutet konkret:

  • Tastaturnavigation: Inhalte müssen vollständig ohne Maus steuerbar sein.
  • Untertitel und Audiodeskriptionen: Videos sollten synchron untertitelt und ggf. beschrieben werden.
  • Screenreader-Kompatibilität: Texte und Strukturen müssen für Vorlesesoftware korrekt interpretierbar sein.
  • Kontraste & Klarheit: Inhalte müssen visuell zugänglich und verständlich gestaltet sein.

 

Auch Ihre eingesetzten Tools und Plattformen spielen eine Rolle. Achten Sie auf barrierefreie Learning Management Systeme (LMS) und Autorentools wie Articulate 360 oder die Learning Experience Platform hiveQ, die Accessibility-Funktionen unterstützen.

Interessant: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt für öffentliche Stellen, dient aber auch privaten Bildungsanbietern als verlässlicher Orientierungsrahmen. Die BITV basiert ebenfalls auf den WCAG. Wer sich daran hält, ist also gut aufgestellt.

2. Präsenztrainings

Auch vor Ort muss Barrierefreiheit gewährleistet sein, etwa durch:

  • barrierefreie Veranstaltungsräume
  • akustische Unterstützung (z. B. Höranlagen)
  • Materialien in leichter Sprache
  • Rücksicht auf unterschiedliche Lernbedarfe

 

Ziel ist es, allen Teilnehmenden eine gleichwertige Lernumgebung zu bieten.

3. Hybride Trainingsmodelle

Hybride Formate kombinieren digitale und analoge Elemente – und stellen somit doppelte Anforderungen an Barrierefreiheit. Achten Sie auf:

  • barrierefreie Plattformen und Interaktionstools
  • zugängliche Veranstaltungsorte
  • durchgängige, medienübergreifende Nutzerfreundlichkeit

Wichtig: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen, nicht jedoch bei digitalen Produkten. Wer also Lernplattformen, E-Books oder Apps bereitstellt, sollte sich gut vorbereiten.

Für detaillierte Informationen und praxisnahe Orientierung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales offizielle Leitlinien veröffentlicht. Die Broschüre steht hier zum Download bereit (PDF) und auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Best Practice: So prüfen Sie Ihre Trainings auf Barrierefreiheit

Barrierefreiheit umzusetzen, muss kein Mammutprojekt sein. Schon einfache Schritte können große Wirkung entfalten:

    1. Untertitel aktivieren & Audiospur prüfen Starten Sie mit Ihren Videos: Gibt es Untertitel? Sind sie vollständig und synchron? Berücksichtigen Sie auch nicht-sprachliche Inhalte wie Musik oder Geräusche.

    2. Tastaturnavigation testen Navigieren Sie Ihre Plattform ausschließlich per Tastatur. Mit Tab, Enter und den Pfeiltasten sollten alle interaktiven Elemente logisch erreichbar sein.

    3. Screenreader einsetzen (z. B. NVDA) Nutzen Sie eine kostenlose Software wie NVDA und prüfen Sie, ob Inhalte sinnvoll vorgelesen und korrekt strukturiert sind.

Diese drei Schritte liefern eine erste Einschätzung. Für weiterführende Tests empfehlen sich ein Abgleich mit den WCAG 2.1 sowie Tests mit Nutzer*innen mit Einschränkungen.

Gesetzliche Pflichten, strategische Chancen

Barrierefreiheit ist kein Randthema! Ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht. Unternehmen mit mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz müssen das BFSG zwingend umsetzen. Wer jetzt in barrierefreie Weiterbildung investiert, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern setzt ein klares Zeichen für Inklusion und Innovation und wird so auch als potentieller Arbeitgeber attraktiver.

Jetzt handeln, statt später aufholen zu müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet die Chance, Weiterbildung zukunftsfähig, zugänglich und inklusiv zu gestalten. Ob E-Learning, Präsenz oder hybride Formate, barrierefreie Trainings bringen Vorteile für alle Beteiligten: Lernende, Unternehmen und die Gesellschaft als Ganzes.

Vertiefen Sie Ihr Wissen mit praxisnahem Experten-Know-how, verstehen Sie die Hintergründe und schaffen Sie eine Lernumgebung, in der alle teilhaben können.

Disclaimer: Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt.

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